Hausaufgaben

Das vom Kollegium der KSS entwickelte Hausaufgabenkonzept orientiert sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen, legt Grundsätze für das Anfertigen der Hausaufgaben fest, gibt Tipps für Schüler/innen und Eltern und hat das Ziel, allen Beteiligten Klarheit beim Umgang mit Hausaufgaben zu geben.
Sowohl im Schulgesetz des Landes Hessen als auch in den ergänzenden Erlassen werden die Grundlagen für das Anfertigen von Hausaufgaben erläutert.

Grundsätze
 Die Erledigung der HA ist für jeden Schüler und jede Schülerin eine Pflicht.
 Die HA werden von den Schülern selbstständig und sorgfältig angefertigt.
 Die HA erwachsen aus dem Unterricht und sind in diesen eingebunden.
 Die HA werden im Unterricht vorbereitet und entsprechend gewürdigt.
 Die HA werden regelmäßig kontrolliert bzw. verglichen.
 Die HA sind nicht immer allgemeingültig, sondern werden differenziert nach Menge und Schwierigkeitsgrad für Schüler mit besonderen Fähigkeiten bzw. besonderen Schwierigkeiten aufgegeben.
 HA fließen in die Bewertung ein.

Zeitlicher Umfang für Hausaufgaben
Der einheitliche Aufwand für die Erledigung der Hausaufgaben bezogen auf den einzelnen Unterrichtstag soll im Durchschnitt folgende Richtwerte nicht überschreiten:
 In den Jahrgangsstufen 1 und 2: 30 Minuten
 In den Jahrgangsstufen 3 und 4: 45 Minuten

 

Hausaufgabenhilfe im Ganztag

Für die im Ganztag angemeldeten Kinder wird an mehreren Tagen eine Hausaufgabenbetreuung angeboten, die durch Lehrkräfte und Betreuer begleitet wird und bei Fragen Hilfestellungen leisten können. Durch die Lehrkräfte und Betreuer in der Hausaufgabenhilfe wird kontrolliert, ob die Aufgaben erledigt wurden. Die Richtigkeit der Aufgaben wird nicht gewährleistet.